Werbung im Briefkasten stoppen: Robinsonliste
Prospekte, Wurfsendungen und Werbebriefe mit deinem Namen darauf: Gegen jede Sorte hilft etwas anderes. Hier steht, was rechtlich bindend ist, was nur freiwillig — und in welcher Reihenfolge du vorgehst.
Drei Sorten Werbepost, drei Gegenmittel
Werbung ist nicht gleich Werbung. Unadressierte Prospekte und Postwurfsendungen kommen ohne deinen Namen, teiladressierte Sendungen gehen an „die Bewohner des Hauses“. Adressierte Werbebriefe tragen deinen Namen — und die stoppt kein Aufkleber, denn adressierte Briefe muss die Post zustellen, auch wenn nur Werbung drinsteckt. Jede Sorte braucht ihr eigenes Mittel.
Der Aufkleber ist stärker als sein Ruf
„Bitte keine Werbung“ am Briefkasten ist juristisch keine Bitte, sondern eine erklärte Willensäußerung. Wirft jemand trotzdem Prospekte ein, verletzt das dein allgemeines Persönlichkeitsrecht — und dein Unterlassungsanspruch richtet sich nicht nur gegen den Verteildienst, sondern gegen das werbende Unternehmen selbst (BGH, Az. VI ZR 182/88). Eine Lücke bleibt: kostenlose Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil fallen laut BGH nicht unter „keine Werbung“, selbst wenn Prospekte lose beiliegen (Az. I ZR 158/11). Schreib deshalb gleich „Keine Werbeprospekte und keine Anzeigenblätter“ auf den Aufkleber.
Robinsonliste: kostenlos, aber freiwillig
Gegen adressierte Werbebriefe gibt es die Brief-Robinsonliste des DDV: kostenlos, online über ichhabediewahl.de oder per Antragsformular auf dem Postweg. Der Eintrag gilt mindestens fünf Jahre und sollte danach erneuert werden. Und jetzt das, was fast alle falsch verstehen: kein Gesetz verpflichtet ein Unternehmen, seine Adressen vor dem Versand mit der Liste abzugleichen. Sie ist eine Selbstverpflichtung der Werbewirtschaft — wer sie ignoriert, kann dafür nicht verklagt werden. Der DDV selbst schreibt zudem, dass der Eintrag nur bei Unternehmen wirkt, bei denen du bisher kein Kunde warst. Post von Bank, Versicherer oder Stromanbieter stoppt er also nicht.
Der Hebel mit Gesetzeskraft: Art. 21 DSGVO
Anders als die Robinsonliste ist der Werbewiderspruch bindend. Nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO kannst du der Verarbeitung deiner Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit widersprechen — ohne Begründung, ohne Interessenabwägung. Absatz 3 lässt keinen Spielraum: „so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet“. Ein Satz reicht: „Ich widerspreche der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung.“ Schick ihn an den Absender aus dem Impressum — mit deinem Namen genau so, wie er auf dem Werbebrief steht, und jede aufgedruckte Kunden- oder Aktionsnummer. Vorlage gefällig? Nutze unseren kostenlosen DSGVO-Löschgenerator.
Werbesperre verlangen, nicht nur Löschung
Klingt widersprüchlich, ist aber entscheidend: Wird dein Datensatz komplett gelöscht, kann dich dasselbe Unternehmen beim nächsten Adresskauf wieder anschreiben — es weiß dann ja nicht mehr, dass du widersprochen hast. Verlange deshalb ausdrücklich die Aufnahme in eine Werbesperrliste statt der vollständigen Löschung. Frag im selben Schreiben nach der Herkunft deiner Adresse: Art. 15 Abs. 1 lit. g DSGVO gibt dir Anspruch auf alle verfügbaren Informationen zur Datenquelle. Dahinter steckt meist ein Adresshändler, den du direkt anschreiben kannst.
Und das Einwohnermeldeamt?
Der „Werbewiderspruch beim Einwohnermeldeamt“ ist ein Ratgeber-Klassiker und wird oft falsch wiedergegeben. Für Werbung und Adresshandel gibt die Meldebehörde deine Daten ohnehin nicht heraus: Eine einfache Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass sie die Daten nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet (§ 44 Abs. 3 Nr. 2 BMG). Sperren lassen sich andere Übermittlungen — Wahlwerbung, Jubiläumsmitteilungen und die Weitergabe an Religionsgesellschaften. Was das genau umfasst und wie du es kostenlos beantragst, steht in unserem Ratgeber Melderegister sperren.
Der Rest des Internets
Der Briefkasten ist nur die sichtbare Seite. Dieselben Adressdaten liegen bei über 180 Datenhändlern und Personen-Suchseiten, die sie immer wieder neu in Umlauf bringen — deshalb kommt Werbepost auch nach dem Aufkleber zurück. Privora verschickt die Löschanfragen dort für dich auf einmal und prüft danach erneut — 49 € einmalig, kein Abo.
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