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DSGVO-Musterschreiben: Löschung, Auskunft & mehr

Wähle die Art des Schreibens, trage deine Daten ein und erhalte ein fertiges, rechtssicheres DSGVO-Schreiben zum Absenden. Kopieren, per E-Mail schicken, fertig. Soll das für hunderte Datenhändler automatisch passieren? Privora übernimmt das →

Was du hier eingibst, wird nirgendwo gesendet — der Brief entsteht direkt in deinem Browser.

Keine Lust, das 200-mal zu machen?

Privora schickt die Löschanträge an jeden Datenhändler für dich — einmalig 49 €, kein Abo.

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Was ist eine DSGVO-Löschung (Art. 17)?

Artikel 17 DSGVO — das „Recht auf Löschung” bzw. „Recht auf Vergessenwerden” — gibt dir das Recht, von jedem Unternehmen die Löschung deiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Das Unternehmen muss dem nachkommen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein anderer enger Ausnahmegrund entgegensteht.

Wie lange hat ein Unternehmen Zeit zu antworten?

Grundsätzlich einen Monat ab Eingang deiner Anfrage (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei besonders komplexen Fällen darf um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden — darüber muss das Unternehmen dich aber innerhalb des ersten Monats informieren. Die Bearbeitung ist für dich kostenlos.

Was tun, wenn das Unternehmen nicht reagiert?

Reagiert das Unternehmen nicht oder lehnt es zu Unrecht ab, kannst du kostenlos Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde einlegen — in Deutschland ist das die Landesbehörde deines Bundeslandes. Die Behörden können ermitteln und Bußgelder verhängen, weshalb Unternehmen Art.-17-Anträge in der Regel ernst nehmen.

Welche Vorlage brauche ich?

Löschung (Art. 17): alle Daten löschen lassen. Auskunft (Art. 15): erfahren, welche Daten gespeichert sind, inkl. kostenloser Kopie. Widerruf (Art. 7 & 17): eine erteilte Einwilligung zurückziehen und Daten löschen lassen. Widerspruch gegen Werbung (Art. 21): aus allen Werbeverteilern gestrichen werden. Wähle oben einfach die passende Art — die Vorlage passt sich automatisch an.

Mehr Anleitungen in unseren kostenlosen Ratgebern, z. B. Eintrag bei Das Örtliche löschen.